Headline: Finanzierung der Energiewende: IASS veröffentlicht Vorschlag zur Ausgestaltung eines EEG-Fonds

Die Technologieentwicklung und der Kapazitätsaufbau erneuerbarer Energien werden, so sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, von den Stromverbrauchern finanziert. Eine Reihe von Gründen spricht jedoch für eine breitere Finanzierungsbasis der Energiewende. Vor allem die Tatsache, dass die Neuausrichtung des Energieversorgungssystems ein gesamtgesellschaftliches strategisches Zukunftsprojekt darstellt, macht eine öffentliche Finanzierung, auch gestreckt über längere Zeiträume, durchaus begründbar. Ausgaben für Technologieentwicklung werden traditionell überwiegend aus Haushaltsmitteln finanziert, weil der gesamtgesellschaftliche Nutzen das übersteigt, was Einzelnen zugerechnet werden kann. Eine neue IASS Study von Klaus Töpfer und Patrick Matschoss schlägt deshalb vor, die Kosten der Technologieentwicklung aus der EEG-Systematik auszugliedern und über einen sogenannten EEG-Fonds zu finanzieren.

Den weltweit größten Rotor hat diese Windturbine im dänischen Østerild. Die Herausnahme von Kosten für Technologie-Entwicklungen aus dem EEG-Umlagesystem wäre aus verschiedenen Gründen sinnvoll. © www.siemens.com/presse
Den weltweit größten Rotor hat diese Windturbine im dänischen Østerild. Die Herausnahme von Kosten für Technologie-Entwicklungen aus dem EEG-Umlagesystem wäre aus verschiedenen Gründen sinnvoll. © www.siemens.com/presse

Auf Grundlage einer Studie des Öko-Instituts haben die Autoren zwei Varianten eines Modells entwickelt, das die Kosten der Technologieentwicklung für Photovoltaik und Offshore-Windkraftanlagen aus der EEG-Umlage herausnimmt und in einen EEG-Fonds überführt. Daraus ergäbe sich ein Fondsvolumen von gut neun Milliarden Euro pro Jahr in den ersten acht Jahren nach der Einführung. Danach würde das jährliche Volumen innerhalb von zehn Jahren auf einen relativ konstanten Bedarf von rund einer Milliarde Euro pro Jahr und dann bis 2050 langsam weiter bis auf rund 0,6 Milliarden Euro pro Jahr absinken. Die EEG-Umlage würde bei Einführung abrupt um zwei Cent pro Kilowattstunde sinken. Danach würde sie wieder stetig – aber langsamer als ohne Fonds – bis 2050 ansteigen, wobei sie 2033 erneut das Niveau von 2014 erreichen würde. Würde die Umlage trotz Einführung des Fonds nicht abgesenkt und stattdessen bis 2033 konstant gehalten – dies ist die zweite Variante –, würde das Fondsvolumen der ersten 20 Jahre im Vergleich zur ersten Variante auf weniger als die Hälfte sinken. Die politisch schwer vermittelbaren Steigerungen der EEG-Umlage würden für fast zwei Jahrzehnte vermieden.

Trotz der Gründe für eine Haushaltsfinanzierung des EEG-Fonds sind öffentliche Finanzierungen zunehmend umstritten, und aktuelle politische Entwicklungen – etwa die „Schuldenbremse“ oder die Finanzierung der Verkehrsmaut durch die Nutzer – laufen zum Teil in entgegengesetzte Richtungen. Eine Möglichkeit, diesem Trend Rechnung zu tragen, ist eine stärkere Einbindung institutioneller Investoren in die Infrastrukturfinanzierung. Bei den derzeit niedrigen Zinsen haben zum Beispiel Lebensversicherungen zunehmend Schwierigkeiten, ihre früher gemachten Zinszusagen einzuhalten. Für sie sind daher Investitionen in Technologieentwicklungen attraktiv. Eine stärker über den Kapitalmarkt statt über den Stromkunden finanzierte Energiewende könnte auch für die Finanzierung anderer Infrastrukturen als Vorbild dienen.

Die IASS Study können Sie hier als PDF herunterladen.

Photo: (c) www.siemens.com/presse

26.02.2015