Headline: „Scheitern auf ganzer Linie fast undenkbar“: Klimarechtsexpertin analysiert Weg zu globalem Klimaabkommen

COP21

© UN Climate Change, CC BY 2.0
© UN Climate Change, CC BY 2.0

Bei der Klimakonferenz in Paris Ende dieses Jahres treffen sich die Regierungen von mehr als 190 Nationen, um über ein neues globales Klimaabkommen zu beschließen. So schwierig die Aufgabe ist: „Ein Scheitern auf der ganzen Linie ist fast undenkbar“, urteilt die Klimarechtsexpertin Birgit Lode vom IASS in einem Artikel in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift der Vereinten Nationen. So haben die meisten der größten Treibhausgas-Emittenten bereits vor dem Gipfel ihre beabsichtigten Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bekanntgegeben und die französische Konferenzleitung hat ihre Entschlossenheit deutlich gemacht, ein starkes Abkommen hervorzubringen. Die Erklärung des G7-Gipfels in Elmau mache Hoffnung, und auch die Bedeutung der Umwelt-Enzyklika „Laudato si‘“ von Papst Franziskus sei nicht zu unterschätzen, so Lode.

Die Vorbereitungen für einen wirksamen, weltweiten Klimavertrag in Paris im Dezember 2015 laufen auf Hochtouren. © UN Climate Change, CC BY 2.0
Die Vorbereitungen für einen wirksamen, weltweiten Klimavertrag in Paris im Dezember 2015 laufen auf Hochtouren. © UN Climate Change, CC BY 2.0

Die zur Vorbereitung der Konferenz eingerichtete Arbeitsgruppe hat bereits zu vielen der wichtigsten Fragen umfassende Entscheidungsvorlagen erarbeitet – etwa weitere Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels, Klimaanpassungsmaßnahmen, Finanzfragen, Technologietransfer und -entwicklung sowie die Umsetzung des neuen Abkommens. Lode spricht sich dafür aus, dass zwei langfristige Ziele in das Abkommen aufgenommen werden: ein „rigides, möglichst spezifisches Mitigationsziel“ sowie ein Ziel zu langfristig geplanten Klimaanpassungsmaßnahmen, die besonders für die bereits akut vom Klimawandel betroffenen Staaten wichtig sind.

„Wünschenswert wäre, dass man sich in Paris auf eine vorgeschlagene Textvariante einigt, die nicht nur auf das Zwei-Grad-Ziel Bezug nimmt, sondern auch vorsieht, dass die globalen Emissionen langlebiger Treibhausgase spätestens 2020 ihren Höhepunkt erreichen und schrittweise bis Ende dieses Jahrhunderts eingestellt werden“, betont die Juristin. Die Berechnung der globalen Emissionsreduktionen sei allerdings schwierig, obwohl viele Staaten bereits ihre Pläne zur Selbstverpflichtung auf nationaler Ebene eingereicht haben. Denn nicht nur sind die Messgrößen wie etwa die Referenzjahre unterschiedlich, einige Länder knüpfen ihre Ziele zudem an bestimmte Bedingungen und beziehen Schadstoffe wie Ruß in ihre Reduktionspakete ein, die nicht zu den in Annex A des Kyoto-Protokolls gelisteten Substanzen gehören.

Nach einem Rückblick auf bisherige Klimakonferenzen – einschließlich des Versuchs, bei der Kopenhagener Konferenz im Jahr 2009 ein globales Klimaabkommen zu erzielen – skizziert Lode in ihrem Artikel Antworten auf wichtige noch offene Fragen: So zeigt sie mehrere Wege auf, wie die nationalen Verpflichtungen in das Abkommen eingehen könnten, und geht auf die Frage ein, wie mit Verlusten und Schäden umgegangen wird, die aus den Folgen des Klimawandels entstehen. Abschließend weist sie darauf hin, dass der Klimawandel nicht nur durch CO2-Emissionen verursacht wird: Auch der Ausstoß von kurzlebigen klimawirksamen Schadstoffen, insbesondere Ruß, muss gesenkt werden. Daran arbeiten parallel zu den Verhandlungen für das Pariser Abkommen inzwischen mehr als 100 staatliche und nichtstaatliche Akteure in der Climate and Clean Air Coalition, einem von der UN-Klimarahmenkonvention anerkannten freiwilligen Zusammenschluss, in dessen Lenkungsausschuss Lode die Interessen nichtstaatlicher Partner vertritt.

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14.09.2015